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   BGH, 07.05.2008 - 5 StR 118/08   

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https://dejure.org/2008,9783
BGH, 07.05.2008 - 5 StR 118/08 (https://dejure.org/2008,9783)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2008 - 5 StR 118/08 (https://dejure.org/2008,9783)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 5 StR 118/08 (https://dejure.org/2008,9783)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung i.R.d. Bemessung einer Gesamtfreiheitsstrafe bzw. Freiheitsstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1
    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung durch das Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Er hat auch in einer neueren Entscheidung (Beschluß vom 7. Mai 2008 - 5 StR 118/08 - in juris) die Kompensation der Verfahrensverzögerung mittels des Vollstreckungsmodells selbst und in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO vorgenommen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden (vgl. dazu die dort zitierten Entscheidungen BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4 (5. Strafsenat); 8 = NStZ 1997, 29 (2. Strafsenat), 11 (derselbe)).
  • BGH, 16.09.2020 - 2 StR 287/20

    Anspruch des Angeklagten auf zügige Durchführung des gegen ihn gerichteten

    Um weitere Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, bestimmt der Senat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 - 5 StR 118/08 und vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15, je mwN), dass zwei Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gelten.
  • BGH, 19.08.2015 - 1 StR 308/15

    Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Nachholung durch

    Weil das Landgericht - wie es selbst ausführt - irrtümlich keine Kompensation für die in den Urteilsgründen festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung ausgesprochen hat, holt der Senat dies in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO nach, um weitere Verzögerungen zu vermeiden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 5 StR 118/08).
  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 582/19

    Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung (Kompensationsentscheidung)

    Um weitere Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, bestimmt der Senat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 - 5 StR 118/08 und vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15, je mwN), dass insgesamt acht Monate der verhängten Freiheitsstrafe als vollstreckt gelten.
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